Elterninformation vom 12.04.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!
Erst am Wochenende(!) erreichten uns aktuelle Informationen des Kultusministeriums, über die ich Sie ergänzend zu meinem Schreiben vom 6. April, in Kenntnis setzen möchte. Leider habe ich keinerlei Einfluss auf den Informationsfluss seitens des Kultusministeriums und die Inhalte der Verfügungen.
Wichtige Änderung:
Allen Personen — außer den Schüler*innen, den Lehrkräften, an der Schule tätigen Mitarbeiter*innen, Schulassistenzen — ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände der Schule untersagt. Das Schulgelände darf nur betreten werden, wenn eine negative Testbescheinigung (Testzentrum oder Arzt) vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für Sie als Erziehungsberechtigte!
Bitte nehmen Sie derzeit nur telefonisch oder per Email Kontakt zur Schule auf (Lehrerinnen,
Schulleitung, Sekretariat)!
Die Schüler*innen dürfen — wie bereits in meinem Schreiben vom 6.4.21 erläutert - nur das Schulgelände betreten und am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn der Nachweis des negativen Testergebnisses durch Eigenerklärung schriftlich vorliegt.
Hierzu erhalten Sie zu den Tests eine „Bestätigung“ (Formular), die zwingend von Ihnen auszufüllen und zu unterschreiben ist. Diese „Bestätigung“ muss von Ihrem Kind mitgebracht werden, wenn es zum Unterricht kommt. Testtage sind montags bis donnerstags, wenn das Land hinreichend Tests zur Verfügung stellt, so dass jedes Kind zwei Testungen pro Woche (Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag) vornehmen soll. Ohne diese „Bestätigung“ darf Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen und es wird umgehend Kontakt mit Ihnen aufgenommen, damit Sie die Bescheinigung vorbeibringen oder den Test mit Ihrem Kind außerhalb des Schulgeländes(!) durchführen. Nur im äußersten Notfall kann ein Test auch von Ihrem Kind unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin durchgeführt werden. Dazu muss allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen, die Sie vor den Ferien erhalten haben (ggf. im Sekretariat nachfragen).
Bei einem positiven Testergebnis informieren Sie bitte umgehend die Schule und nehmen Kontakt zu Ihrem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Ihr Kind bleibt solange zuhause, bis das Gesundheitsamt eine Entscheidung getroffen hat.
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
M.Stoffel